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Inhaltsverzeichnis
Staatlich anerkannter Abschluss zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK
Zusammenfassung:
Beginn der Weiterbildung:Monatlich Dauer der Weiterbildung: 12 Monate (Sprintvariante) 18 Monate (Standardvariante) Abschluss: Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK Gebühren: € 1.990,- Ratenzahlung: 12 Raten á € 165,83 (Sprintvariante) 18 Raten á € 110,55 (Standardvariante) Sonderkonditionen möglich: Ja Existenzgründerberatung: Auf Wunsch kostenlose Erstberatung Online Anmeldung möglich: Ja - hier Einleitung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"
Der Fachwirt im Gastgewerbe, der hauptsächlich in
arbeitet, leitet selbstständig diese gastgewerblichen Betriebe oder Bereiche davon. Mit modernen Managementmethoden werden Organisations- und Verwaltungsaufgaben gelöst, Konzepte ausgearbeitet und umgesetzt sowie Kontakte zu Kunden, Lieferanten und Behörden gepflegt. Für die dauerhafte Marktpräsenz muss das Angebot sowie die Beschaffenheit und Ausrüstung der Betriebe stets auf einem zeitgemäßen Niveau gehalten werden. Für zukunftsorientierte Interessenten hat die CWA den Weiterbildungslehrgang so zusammengestellt, dass das vermittelte Wissen nach der bestandenen Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe vor der IHK unmittelbar in die Praxis umgesetzt werden kann. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK" vor der Industrie- und HandelskammerZur Prüfung im Teil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens 3-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens 3-jährigen Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf oder keine Berufsausbildung Zur Prüfung im Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder keine Berufsausbildung Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Gastgewerbe haben (siehe § 1 Abs. 2 der Rechtsvorschrift). Inhalte der Weiterbildung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"Die IHK-geprüfte Fortbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe gewinnt zunehmend an Resonanz. Der mit der Meisterprüfung und der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellte Abschluss befähigt zu Leitungsaufgaben in Hotel- und Gaststättenbetrieben, Cateringservices, Großküchen, Kantinen, Mensen und in der Systemgastronomie. Mit modernen Managementmethoden werden Organisations- und Verwaltungsaufgaben gelöst, gastronomische Konzepte ausgearbeitet und umgesetzt sowie erfolgreiche Kontakte zu Kunden, Lieferanten und Behörden gepflegt. Der Fachwirt im Gastgewerbe ist kaufmännische Führungskraft und Branchenspezialist zugleich, er hält Angebot, Beschaffenheit, Struktur und Ausrüstung seines Betriebes auf dem zeitgemäßen Niveau, das die Voraussetzung seiner dauerhaften Marktpräsenz ist. Für zukunftsorientierte Interessenten hat die CWA den Weiterbildungslehrgang so zusammengestellt, dass das vermittelte Wissen nach der bestandenen Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe vor der IHK unmittelbar in die Praxis umgesetzt werden kann. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist die Voraussetzung, dass entweder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Branche und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" sind in den jeweiligen Prüfungsvorschriften der prüfenden IHKs geregelt, in der Regel wird ein weiteres Jahr Berufspraxis erwartet. LEHRGANGSINHALTE – BRANCHENÜBERGREIFEND:
LEHRGANGSINHALTE – BRANCHENSPEZIFISCH: Gästeorientierung und Marketing
Branchenbezogenes Management
Branchenbezogenes Recht
Gastronomische Angebotsformen
Aufbau und Ablauf der Prüfung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK" vor der zuständigen Industrie- und HandelskammerDie Prüfungsinhalte beziehen sich ausschließlich auf die geltende Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die berufliche Praxis. Nach dem erfolgreichen Durcharbeiten des Lehrganges „Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK“ meldet sich der Teilnehmer selbst bei der zuständigen IHK zur Ablegung der Prüfung an. Die Prüfungstermine finden meist zweimal jährlich statt. Die Prüfung „Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK“ ist wie folgt aufgebaut: Prüfungsteil I: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Prüfungsteil II: Handlungsspezifische Qualifikationen
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft. Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer wählt diesbezüglich aus dem Qualifikationsbereich „Betriebsspezifisches Management“ einen Themenbereich. Beginn der Weiterbildung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"Dieser Lehrgang beginnt monatlich. Dauer der Weiterbildung "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"Sprintvariante Standardvariante Der Teilnehmer arbeitet grundsätzlich in seinem eigenen Lerntempo und meldet sich erst dann zur IHK-Prüfung an, wenn er sein Lernmaterial sorgfältig durchgearbeitet hat. Abschluss "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK nach erfolgreichem Bestehen aller o. g. Prüfungsteile. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt. Gebühren "Fachwirt/in im Gastgewerbe IHK"Die gesamten Lehrgangsgebühren betragen 1.990,- € und verteilen sich auf die Dauer des Lehrganges – je nach Teilnehmerwunsch – wie folgt: Sprintvariante Standardvariante
Bei Bezahlung des gesamten Betrages zu Beginn des Lehrgangs gewähren wir Ihnen 5% Ermäßigung. Weitere Sonderkonditionen können Sie dem Punkt „Finanzierungsmodelle und Sonderkonditionen“ entnehmen. |