Wirtschaftsakademie für Ausbildungen und Weiterbildungen IHK und Betriebswirtschaft
 

Glossar: A

Abmahnung

Schriftliche  Mitteilung des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter, der gravierend gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat ( z.B. unentschuldigtes Arbeitsversäumnis) und dem bei Wiederholung gekündigt  werden soll.

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Abschreibung

Verteilung des Anschaffungspreises eines Wirtschaftsgutes auf die Jahre der Nutzungsdauer. Wenn ein Unternehmen für die Ermittlung der jährlichen Produktionskosten die Anschaffungskosten eines langlebigen Wirtschaftsgutes nur im Anschaffungsjahr als Kosten in die Kalkulation aufnehmen würde, wäre das unvorteilhaft. Der Werteverzehr  findet weitgehend während der gesamten Nutzungsdauer statt. Aus diesem Grund werden die Anschaffungskosten über  die Abschreibung auf die Jahre der Nutzung verteilt. Man unterscheidet zwischen 2 Verfahren:

  1. Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden auf die Jahre gleichermaßen verteilt. Der Abschreibungsprozentsatz ergibt sich aus dem Bruch 100/Jahre der Nutzungsdauer und bezieht sich ausnahmslos auf den Anschaffungspreis.
  2. Degressive Abschreibung: Hier wird der dreifache Satz der linearen Abschreibung genommen, aus steuerrechtlichen Gründen aber maximal 30%. Bei der degressiven Abschreibung wird dieser Satz immer  auf den Restbuchwert am Jahresanfang bezogen. Dies hat zur Folge, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren deutlich höher sind als bei der linearen Abschreibung, dann aber sinken. Ein Wechsel zwischen den beiden Verfahren ist steuerlich zulässig. In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, mit der degressiven Abschreibung  zu beginnen und zur linearen Abschreibung zu wechseln, wenn der lineare Abschreibungsbetrag für die Restlaufzeit höher ist als der degressive.

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Aktie

Anteil an einer Aktiengesellschaft; Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wird auf Aktien aufgeteilt, die überwiegend an der Börse gehandelt werden. Die Gewinnaufteilung  und das Mitspracherecht bei der Hauptversammlung orientieren sich an der Zahl der Aktien, die ein Aktionär besitzt. Der Gewinn aus einer Aktie ergibt sich aus dem Kursgewinn und der Dividende, dem von der  Gesellschaft ausgeschütteten Gewinn pro Aktie.

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Aktienfonds

Kapital, das von mehreren Anlegern gesammelt und von der fondsbetreibenden Gesellschaft gemeinschaftlich in Aktien angelegt  wird. Anleger, die nicht über das nötige Fachwissen  und die zeit verfügen, um ihr vorhandenes Kapital selbst in Aktien anzulegen, bringen ihr Geld in einen Aktienfond ein, der von Fachleuten verwaltet wird und somit höhere Gewinne verspricht  als der einzelne Anleger könnte.

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Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Unternehmensform,bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt wird. Zur Gründung sind mindestens 50.000 Euro als Grundkapital erforderlich, wobei schon ein Gründer reicht. Der Vorstand leitet die AG und wird seinerseits vom Aufsichtsrat überwacht. Zur Vertretung  ihrer Interessen treffen sich die Aktionäre in der Hauptversammlung. Die AG ermöglicht es, für kapitalintensive Unternehmertätigkeit große Kapitalbeträge von vielen Anlegern zu sammeln.

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Aktienindex

Gradmesser für die Entwicklung der Aktienmärkte.

Die wichtigsten oder auch umsatzstärksten Werte des untersuchten Teilmarktes werden in den jeweiligen Index hineingenommen, um die Entwicklung dieses Sektors frei von unternehmensspezifischen Einflüssen betrachten zu können, z.B. DAX, DAX 100,Nemax50,Dow Jones STOXX, Euro. NM- Indizes

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Aktientausch

Austausch von Aktienpaketen z.B. beim Zusammenschluss zweier Aktiengesellschaften. Der Kauf eines umfangreichen Aktienpaketes mit dem Ziel  des Unternehmenszusammenschlusses ist durch die hohen Börsenkurse auf dem Kreditweg in der Regel nicht mehr finanzierbar.  Die fusionswilligen Unternehmen  tauschen eigene Aktien deshalb gegenseitig aus. Dem Börsenkurs entsprechend werden den Aktionären Tauschangebote gemacht. Dieser Tausch ist für die Aktionäre i.d.R. steuerfrei, weil bei der Tauschaktion kein Geld fließt und keine Gewinne realisiert werden. Wenn die Unternehmen durch Verschmelzung oder Übernahme größer werden, kann es vorkommen, dass für die Aktionäre ihr Anteil am Unternehmen verwässert wird.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Von Unternehmen für häufig auftretende Verträge verwendete  allgemeine vertragliche Regelungen.AGB  vereinheitlichen die Vertragsbedingungen zu verschiedenen Punkten und erleichtern so die kaufmännische Tätigkeit. Damit Konsumenten, die des Vertragsrechts nicht kundig sind, nicht einseitig benachteiligt werden, wurden im AGB- Gesetz (AGBG) schützende Vorschriften zugunsten des Verbrauchers erlassen.

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Altersteilzeit

Arbeitszeitverkürzung bei höherem Lebensalter.

Die Altersteilzeit  ist eine Maßnahme zur Arbeitsverteilung einerseits auf die vorhandenen Arbeitskräfte und andererseits zur Berücksichtigung  der abnehmenden Kräfte mit zunehmendem Lebensalter. Im Einzelnen sind die Regelungen unterschiedlich. Eine Version (Metallbranche) sieht vor, ab dem 55. Lebensjahr die Arbeitszeit bei 82 % des Vollzeit –Nettolohnes zu halbieren. Die Rentenbeiträge haben dabei 95 % des Vollzeitwertes.

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Anfrage

Allgemeine Bitte um Produktinformation.

Einem  Vertragsabschluss geht normalerweise eine Anfrage voraus, in der  die potentiellen Anbieter einer Ware um Informationen über ihr Produkt, Liefertermine usw. gebeten werden. Die Anfrage ist für den Anfragenden generell unverbindlich.

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Angebot (Antrag)

Willenserklärung zu einem Vertragsabschluss über einen Kauf oder eine Dienstleistung.

Das Warenangebot sollte verbindliche Angaben über die Ware, den Preis sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen usw. enthalten. Es ist an eine bestimmte Person gerichtet und gilt solange der Anbietende eine Frist gesetzt hat oder er den Umständen entsprechend eine Antwort erwarten kann.

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Anlagevermögen

Alle Güter, die dauerhaft in einem Unternehmen verbleiben.

Das Anlagevermögen befindet sich in der Bilanz auf der Aktivseite (links). Das Anlagevermögen umfasst z.B. die Grundstücke und Gebäude, die Geschäftsausstattung, die Produktionseinlagen.

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Annahmeverzug

Annahmeverzögerung einer Leistung durch den Gläubiger der Leistung.

Wenn eine Leistung (z.B. Warenlieferung im Falle eines Kaufvertrages) fällig ist und nicht fristgerecht abgenommen wird, gerät der Gläubiger der Leistung in Annahmeverzug. Er trägt die aus dieser Verzögerung entstandenen Kosten des Lieferanten und das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware. Der Lieferant hat das Recht, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern oder bei nicht verderblicher Ware einen Selbsthilfeverkauf einzuleiten, der z.B. durch einen Gerichtsvollzieher per öffentlicher Versteigerung statt findet. Handelt es sich um verderbliche Ware, ist ein Notverkauf möglich, der nicht so strengen Regeln unterliegt.

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Antrag

siehe Angebot

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Arbeitnehmer- Sparzulage

Staatliche Zahlung zur Unterstützung der Vermögensbildung des Arbeitnehmers.

Oft ist in Tarifverträgen eine vermögenswirksame Leistung vorgesehen. Durch entsprechende Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen unterstützt der Staat diese Sparmöglichkeit. In vorgeschriebenen Formen wie z.B. Bausparvertrag, verschiedene Formen der Beteiligungsfinanzierung müssen die ersparten Beträge über einen längeren Zeitraum (7 Jahre) angelegt werden.

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Arbeitsgericht

Hier werden Regelungen der Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen verhandelt. Es entscheiden mindestens ein Berufsrichter und zwei Beisitzer über die Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Anrufung des Arbeitsgerichtes ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich gebührenfrei. Nach dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht bestehen als weitere Instanzen das Landesarbeitsgericht bzw. das Bundesarbeitsgericht Kassel.


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Arbeitslosengeld

Im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung zu leistende Zahlung an Arbeitslose. Voraussetzung ist: Der Arbeitslose muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Außerdem muss er die Anwartschaft erfüllen, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld schriftlich beantragt haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt bei 67 % des letzten Nettoverdienstes für unterhaltspflichtige Arbeitslose und 60 % für die übrigen Arbeitslosen. Die Dauer der Zahlung richtet sich nach dem Zeitraum der Beitragszahlung und dem Alter des Versicherten.

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Arbeitslosenhilfe

Zahlung zur Unterstützung an Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Arbeitslosenhilfe erhalten Personen, deren Zahlungsanspruch abgelaufen ist oder mangels Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ( z.B. Schüler und Studenten), bei denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist. Um einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zu erhalten, muss die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld erfüllt sein und zusätzlich muss eine Bedürftigkeit bestehen. Jemand ist bedürftig, dessen Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Hier werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterhaltspflichtiger Angehöriger mit herangezogen.

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Arbeitslosenversicherung

Zweig der Sozialversicherung zur Minderung der finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 gegründet und verfolgt den Zweck, z.B. durch Arbeitsvermittlung, Fort-und Weiterbildung, Zahlung des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe die gesellschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu verringern. Die finanziellen Mittel werden hauptsächlich von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Form von Beiträgen aufgebracht, die je zur Hälfte den derzeitigen Satz von 2,8 % des Bruttoentgeltes des Versicherungspflichtigen betragen. Jeder Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig.

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Arbeitslosenquote

Anteil der Arbeitslosen an der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Arbeitnehmer.

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Arbeitslosigkeit

Fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für einen erwerbsfähigen Arbeitnehmer.

In der Statistik setzt die Arbeitslosigkeit eine entsprechende Meldung beim Arbeitsamt voraus. Jemand, der arbeitsuchend ist, gilt für die amtliche Statistik nicht als arbeitslos. Arbeitslosigkeit kann z.B. entstehen durch: konjunkturelle Einflüsse, wenn aus Gründen der abflauenden Konjunktur einzelne Wirtschaftszweige oder die gesamte Wirtschaft unterbeschäftigt sind oder wenn aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen Arbeitsplätze wegfallen und die Mitarbeiter entlassen worden sind.

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Arbeitsteilung

Aufteilung komplexer Arbeitsvorgänge in einzelne Teilbereiche.

Sie wird von unterschiedlichen spezialisierten Mitarbeitern ausgeführt. Ursprünglich drehte es sich bei der Arbeitsteilung wohl um die Arbeitsaufteilung zum Lebensunterhalt zwischen Mann und Frau. Später haben sich daraus dann unterschiedliche Berufe entwickelt. Grundlage hierfür war die Arbeitsteilung der industriellen Massenproduktion von Gütern.

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Arbeitszeit

Zeit der abhängigen Erwerbstätigkeit.

Generell ist die Arbeitszeit in der Arbeitszeitordnung geregelt. Laut Arbeitszeitordnung darf die regelmäßige Arbeitszeit an Werktagen nicht mehr als 8 Stunden betragen, also die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Für Jugendliche sind die Zeiten enger gesetzt (Jugendarbeitsschutzgesetz).

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Arbeitszerlegung

Ein komplexer Produktionsvorgang wird in einzelne selbstständige Teilabschnitte aufgeteilt. Die Arbeitszerlegung führt zu einer Spezialisierung der Arbeitnehmertätigkeiten mit dem Ziel, die Produktivität zu steigern. Bereits im 18. Jahrhundert wurde die Arbeitszerlegung von Adam Smith gegründet.

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Aufbewahrungsfrist

Frist zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Buchungsbelege sowie Handelsbriefe müssen mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden, Geschäftsbücher, Inventare und Bilanzen 10 Jahre. Für einzelne Berufsgruppen (z.B. Ärzte) gelten spezifische Aufbewahrungsfristen.

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Aufschwung

Konjunkturphase, in der die Wachstumsraten des Volkseinkommens eine positive Entwicklung nehmen.Der Aufschwung schließt sich an die Rezession an, die durch einen Tiefstand wirtschaftlicher Aktivitäten gekennzeichnet ist. Die Aktivität der Wirtschaftssubjekte nimmt im Aufschwung wieder zu, was ein Volkseinkommenswachstum und klassisch betrachtet einen Arbeitslosigkeitenrückgang nach sich zieht. Nach dem Aufschwung folgt periodisch der Boom.

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Aufsichtsrat

Kapitalgeber und Arbeitnehmer setzen dieses Organ zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber Kapitalgesellschaften ein.

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Ausbildung

Erlernen der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen zur Berufsausübung.

Man unterscheidet zwischen Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung. Die Ausbildung ist die Grundlage für die Berufstätigkeit. In Deutschland endet eine Ausbildung normalerweise mit einer Prüfung.

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Ausrüstungsinvestition:

Bestandteil der Anlageinvestitionen.

Anlageinvestitionen werden in der Volkswirtschaft in Ausrüstungs- und Bauinvestitionen unterteilt. Sie beziehen sich auf die Einrichtung und Ausstattung der Fabrikanlagen und anderer der Produktion dienenden Bauten, dazu zählen Maschinen, Fahrzeuge, Anlagen.

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Außenhandel

Handel zwischen Volkswirtschaften.

Der Außenhandel in der Marktwirtschaft wird normalerweise von den einzelnen Wirtschaftssubjekten betrieben, vom Staat werden nur die Rahmenbedingungen gestellt.

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